Kind & Therapie

Mutter-Kind-Kur bedeutet, dass die Kinder ein zentrales Element der Kurmaßnahme sind - ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig.
Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Generell ist momentan ist die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich.


In unserem Kinder- und Jugendtreff „Küstenstürmer“ werden die Kinder in altersgemischten Gruppen betreut und finden schnell neue Freunde.
Behandlungsbedürftige Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil und werden - entsprechend ihrem Therapieplan - zu den Therapien begleitet. Die therapeutischen Maßnahmen der Kinder haben immer Vorrang.