Indikationen
Zu Ihrer Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach § 24 SGB V (Vorsorge) bzw. nach § 41 SGB V (Rehabilitation) können wir Sie bei uns in der Klinik Schwedeneck bei folgenden Heilanzeigen aufnehmen:
Zu Ihrer Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach § 24 SGB V (Vorsorge) bzw. nach § 41 SGB V (Rehabilitation) können wir Sie bei uns in der Klinik Schwedeneck bei folgenden Heilanzeigen aufnehmen:
Vorsorge
Rehabilitation